Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als „Klienten“ bezeichnet

§ 1 Wirkungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als „Klienten“ bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

§ 2 Auftragserteilung und Leistung

2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Klienten an das Ingenieurbüro, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Die vertraglichen Leistungen werden im Papierformat nach Vertrag übergeben. Zusätzliche Datenübergaben im Dateiformat sind nicht Teil des Vertrages.

2.2 Der Klient kann dem Ingenieurbüro Aufträge (unterschriebenes Angebot) in folgenden Formen erteilen: Postalisch, per Fax oder per E-Mail.

Mit der Unterschrift gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen.

2.3 Bei besonderem Bedarf zieht das Ingenieurbüro externe Berater hinzu, die sie durch langjährige Zusammenarbeit kennt. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen dem Ingenieurbüro und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen dem Ingenieurbüro und dem Klienten.

§ 3 Preise

In allen ausgewiesenen NETTO Honoraren unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % nicht enthalten.

§ 4 Zahlung und Fälligkeit

4.1 Der Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von dem Ingenieurbüro erbracht wurde. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.

4.2 Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.

4.3 Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung des Ingenieurbüros in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist das Ingenieurbüro berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.

4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§ 5 Lieferfristen und Termine

5.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden.

5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Ingenieurbüro eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Klienten

Der Klient stellt dem Ingenieurbüro alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.

§ 7 Verschwiegenheitsklausel

Das Ingenieurbüro ist verpflichtet, über alle im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist das Ingenieurbüro verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

§ 8 Haftung

8.1 Das Ingenieurbüro haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Ingenieur + Sachverständigenbüro Steinert ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet das Ingenieur + Sachverständigenbüro Steinert in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§ 9 Mängelrüge

9.1 Wenn der Klient des Ingenieurbüros nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

9.2 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.

9.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss das Ingenieurbüro die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernimmt das Ingenieurbüro nicht.

§ 10 Urheberrechte

Vom Ingenieur + Sachverständigenbüro Steinert gelieferte Zeichnungen, Bilder und Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Kunden für die Vertragsdauer ohne zusätzliches Entgelte zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung (nach Vertragsende) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch das Ingenieur + Sachverständigenbüro Steinert gestattet.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§ 12 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und dem Ingenieurbüro ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Ingenieur + Sachverständigenbüros Steinert in Marienheide.

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Ingenieurbüro und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz zuständige Gericht vereinbart. Vor Einleitung eines gerichtanhängigen Verfahrens ist im Falle einer Streitigkeit ein Mediationsverfahren durchzuführen. Der Mediator wird gemeinsam festgelegt, die Kosten sind hälftig zu teilen. Erst nach fruchtlosem Verlauf einer Mediation kann in das strittige Verfahren übergeleitet werden. Dieses Verfahren gilt vorbehaltlich der Zustimmung unserer Haftpflichtversicherung.

§ 14 Widerrufsrecht

14.1 Dem Klienten steht ein Widerrufsrecht zu.

14.2 Das Widerrufsrecht erfolgt durch schriftliche Erklärung an das Ingenieurbüro. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Klienten zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen und bedarf keiner Begründung.

14.3 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss.

14.4 Der Klient schuldet dem Ingenieurbüro einen angemessener Betrag für die erbrachte Leistung, wenn er das Widerrufsrecht ausübt, obwohl er ausdrücklich den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerspruchsfrist verlangt hat.

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